Frauenstimmrecht in der Schweiz

Erster Frauenstimmtag in kirchlichen Angelegenheiten 1964 im Kanton Zürich[1]

Das Frauenstimmrecht in der Schweiz (Stimm- und Wahlrecht) auf Bundesebene wurde durch eine eidgenössische Volksabstimmung allein des männlichen Teils der Bevölkerung am 7. Februar 1971 eingeführt. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welche ihrer weiblichen Bevölkerung die vollen Bürgerrechte zugestanden. Formell wurde das Frauenwahlrecht am 16. März 1971 in der Schweiz wirksam.

Auf kantonaler Ebene waren 1959 die Waadt und Neuenburg sowie 1960 Genf die ersten Kantone, die das Frauenstimmrecht einführten. Bis zur Einführung in allen Kantonen vergingen allerdings nach der Einführung auf Bundesebene noch weitere zwanzig Jahre: Am 27. November 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt.[2] So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde am 29. April 1990.

Der Hauptgrund für die vergleichsweise späte Umsetzung liegt im politischen System der Schweiz. Vorlagen, welche die Bundes- oder die Kantonsverfassung betreffen, bedürfen zwingend der Zustimmung durch das stimmberechtigte Volk, wogegen das Frauenstimmrecht in den anderen Staaten durch Parlamentsbeschluss verwirklicht werden konnte. Um das Stimmrecht auf den verschiedenen Ebenen einführen zu können, bedurfte es damit jeweils der Mehrheit der stimmberechtigten Männer.

  1. Die Tat, 10. April 1964
  2. Bundesgerichtsurteil vom 27. November 1990. In: Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts. Abgerufen am 25. Dezember 2010.

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